Förderung PDF Drucken E-Mail

In Österreich wird zwischen den beiden folgenden Förderungen unterschieden:

Investitionsförderung

Die jeweils gewährte Investitionsförderung stellt einen einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss nach Anlagenfertigstellung dar.


Gemeindeförderung

Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde nach einer Förderung für Ihre Solarstrom-Anlage.

Landesförderung

Wien: http://www.wua-wien.at

NÖ: http://www.noe.gv.at

Burgenland: http://www.eabgld.at


Für Förderungen aus anderen Bundesländern fragen Sie bitte direkt unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Tel. +43 (0) 676 740 80 54, Hr. DI(FH) Gerald Gruber, nach. Wir informieren Sie gerne.


Bundesförderung durch den KLI.EN (Klima- und Energiefonds)

http://www.klimafonds.gv.at


Tarifförderung

Bei Tarifförderung ist eine Einspeisung zum geförderten Tarif laut Ökostromgesetz möglich.

Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, kurz OeMAG

http://www.oem-ag.at

 
Kontaktieren Sie uns

+43 (0) 676 740 80 56

office@10hoch4.at

 

Kompetenz
Erfahrung aus
mehr als 450 errichteten Solarstrom-Anlagen.